Staatliche und waldorfeigene Abschlüsse
ABSCHLÜSSE AN UNSERER SCHULE
OBERSTUFE
Nach der Unter- und Mittelstufenzeit übernehmen die Schüler:innen der Oberstufe in immer stärkerem Maße die Verantwortung für ihr Lernen.
Das Ausbilden praktischer, theoretischer, sozialer und schließlich individueller Urteilskompetenzen durchzieht die Arbeit an den anspruchsvollen und nunmehr von wechselnden Fachlehrer:innen erteilten Epochen. In zunehmendem Maße werden die Schüler:innen angehalten, ihre Lernfortschritte selbstständig zu reflektieren. Die Auseinandersetzung mit den Natur- und Geisteswissenschaften rückt in den Vordergrund. Um den jungen Menschen vielfältige Zugänge zur Auseinandersetzung mit der Welt zu eröffnen, finden außerschulische Praktika statt, die von der Landwirtschaft über die industrielle Produktion bis zu sozialen Aufgabenbereichen führen. Die weiterhin geübten handwerklichen und künstlerischen Disziplinen – Tischlern, Schneidern, Malen, Plastizieren, Musizieren und die Eurythmie – sind die Grundlage für kognitives Lernen. Am Ende des 12. Schuljahres begegnen sich die Schüler:innen noch einmal intensiv in der Erarbeitung eines Theaterstückes, dem künstlerischen Abschluss und bei einer großen Kunstfahrt.
Die reguläre Waldorfschulzeit umfasst zwölf Jahre. Am Ende dieser Zeit stehen die zentralen staatlichen Abschlüsse und der Waldorfschulabschluss. Je nach individuell vorgesehenem Abschluss werden die Schüler:innen am Ende der 12. Klasse auf den Mittleren Schulabschluss (MSA, vormals Realschulabschluss) vorbereitet; Schüler:innen mit einem adäquaten Leistungsstand bereiten sich in einem zusätzlichen 13. Schuljahr auf die zentralen Prüfungen zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) vor. Alle staatlichen Abschlüsse stehen unter der Aufsicht des Kultusministeriums und sind den Abschlüssen der Schulen nicht öffentlicher Trägerschaft vollkommen gleichgestellt.
Beim Waldorfschulabschluss stellen die Schüler:innen ihre Selbstständigkeit und individuelle Könnerschaft mit einem künstlerischen Abschluss, einem Sportabschluss und einem Schauspiel vor großem Publikum unter Beweis. Die öffentliche Präsentation der individuellen Jahresarbeiten – als teil des Waldorfabschlusses – findet zur zeitlichen Entlastung des Abschlussjahres bereits in der 11. Klasse statt.
ZEITLICHER ABLAUF
Im Laufe des 9. Schuljahres findet eine Klassenkonferenz mit den Fachlehrer:innen statt: Hier wird besprochen, wie die Schüler:innen den Übergang in die Oberstufe meistern. Im Anschluss werden mit den Schüler:innen individuelle Lernentwicklungsgespräche geführt.
Mitte des 10. Schuljahres trifft sich die Klassenkonferenz erneut, um die einzelnen Schüler:innen im Hinblick auf die aktuelle Arbeitshaltung und den derzeitigen Leistungsstand zu betrachten. In der Folge finden Orientierungs- und Entwicklungsgespräche statt.
Mitte des 11. Schuljahres werden in einer Klassenkonferenz die ersten Abschlussempfehlungen besprochen. Grundlage dieser pädagogischen Einschätzung sind vor allem die bisher erbrachten Leistungen sowie die allgemeine Arbeitshaltung der jeweiligen Schüler:innen. Im Rahmen eines Eltern-/Schüler:innen-Abends erfolgt eine allgemeine Information zu den aktuellen Prüfungsabläufen: anschließend werden in Einzelgesprächen die individuellen Abschlussempfehlungen mitgeteilt, besprochen und in schriftlicher Form ausgehändigt (erste schriftliche Abschlussempfehlung). Am Ende der 11. Klasse werden die Abschlussempfehlungen aktualisiert; die zweite schriftliche Abschlussempfehlung wird dem Jahreszeugnis beigelegt. Diese hat verbindlichen Charakter, auf ihr basieren die Gruppeneinteilungen in den zentral geprüften Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie der 2. Fremdsprache Latein (ab dem Schuljahr 2028⁄29 wird Spanisch die zweite Fremdsprache in der Abiturprüfung sein). Außerdem erhalten die Schüler:innen ein Bewerbungszeugnis auf MSA-Niveau. Im 13. Schuljahr entscheidet die Klassenkonferenz zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien auf der Grundlage der bis dahin erbrachten Leistungen verbindlich über die Anmeldung zur Abiturprüfung.
ERSTER ALLGEMEINBILDENDER (ESA) UND MITTLERER SCHULABSCHLUSS (MSA) *
Die Prüfungsabläufe sind für den ESA und den MSA nahezu gleich. Es ist nicht möglich, beide Prüfungen gleichzeitig zu durchlaufen.
Zu Beginn des zweiten Halbjahres der 12. beziehungsweise 10/11b Klasse beantragen die Schüler:innen über die Schule beim Schulrat die Zulassung zur Prüfung.
Zu den neun Fächern der Abschlussprüfung gehören: Deutsch, Englisch, Mathematik, zwei Fächer der Fächergruppe Physik, Chemie, Biologie, die Fächer der Fächergruppe Geschichte und Geographie bzw. Wirtschaft/Politik und zwei Fächer der Fächergruppe Kunst, Musik sowie Kunst, Künstlerisches Werken und Sport. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wird je eine Prüfungsarbeit geschrieben, deren Aufgaben zentral gestellt werden. Die schriftliche Englisch-Prüfung beinhaltet einen sprachpraktischen Teil.
Die Schüler:innen müssen sich in drei der nicht schriftlich geprüften Fächer mündlich prüfen lassen. Dabei sind jeweils eine Prüfung aus dem naturwissenschaftlichen, gesellschaftswissenschaftlichen sowie musisch-ästhetischen Bereich vorgeschrieben (Hier kann als dritte mündliche Prüfung auch ein weiteres Fach aus dem naturwissenschaftlichen oder gesellschaftswissenschaftlichen Bereich gewählt werden.). Auf Antrag kann die mündliche Präsentation der Projektarbeit (s.u.) die musisch-ästhetische Prüfung ersetzen.
Eine weitere obligatorische Prüfungsleistung ist die Präsentation einer Projektarbeit. Diese wird bereits in der 11. Klasse als Gruppenarbeit im Rahmen einer dafür eingerichteten Projektwoche erstellt und bewertet. Das Prüfungsverfahren wird vom Schulleiter einer uns vom Schulamt zugeordneten Partnerschule geleitet.
Auch bei Schüler:innen, deren Abschlussziel das Abitur ist, kann die Konferenz in Einzelfällen verbindlich beschließen, dass die MSA-Prüfung zur Absicherung durchlaufen werden muss. In diesem Fall nehmen die betreffenden Schüler:innen im zwölften Schuljahr dennoch den Abitur vorbereitenden Unterricht der entsprechenden Gruppe wahr und werden von ihren Fachlehrer:innen durch entsprechende Materialien zusätzlich auf die Prüfungsformate der drei zentralen Prüfungen vorbereitet.
ABITUR *
Die Waldorfschulzeit endet mit dem 12. Schuljahr. Das 13. Schuljahr ist allein auf die Vorbereitung des Abiturs ausgerichtet. Fachliche Grundlagen, die in den Vorjahren erworben wurden, müssen vorausgesetzt werden. Schüler:innen, die nach Auffassung der Oberstufenkonferenz die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten sicher erworben haben, können ohne Absolvierung des MSA von der Oberstufenkonferenz zur Vorbereitungsklasse zum Abitur zugelassen werden. Schüler:innen, welche die MSA-Prüfung abgelegt haben, können am Ende der 12. Klasse grundsätzlich eine Aufnahme in die 13. Klasse beantragen, wenn der Notendurchschnitt 2,5 oder besser beträgt, dabei die Leistungen in zwei der drei Kernfächer Deutsch, Englisch oder Mathematik mindestens mit gut bewertet worden sind und kontinuierlich am Lateinunterricht (ab Schuljahr 2026⁄27 Spanischunterricht) teilgenommen worden ist.
Die Beschulung in der Abiturvorbereitungsgruppe der 12. Klasse (sog. A-Gruppe) ist ebenfalls Voraussetzung. Das Oberstufenkollegium prüft den Antrag ausführlich im Hinblick auf den jeweiligen Leistungsstand und die Arbeitshaltung der Schüler:innen und entscheidet verbindlich. Ein Recht auf Aufnahme besteht nicht. Es kann eine Probezeit vereinbart werden.
Das Kursangebot richtet sich nach den Möglichkeiten des Lehrerkollegiums und den Wünschen der Schüler:innen. Darüber hinaus fordert die Prüfungsordnung bestimmte Fächer und grenzt die möglichen Kombinationen ein, zum Beispiel müssen Mathematik, eine Sprache und ein gesellschaftswissenschaftliches Fach schriftlich geprüft werden. Insgesamt werden acht Fächer geprüft. An unserer Schule sind dies zur Zeit Deutsch, Mathematik, Englisch, Wirtschaft/Politik, Latein, Biologie, Geschichte und Musik. Drei der vier schriftlich zu prüfenden Fächer werden auf erhöhtem Niveau geprüft.
Zwei der drei Fächer auf erhöhtem Niveau müssen Kernfächer sein: Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache. In diesen werden die Aufgaben zentral gestellt, in den anderen schriftlich geprüften Fächern von der Lehrkraft. In zwei der vier mündlich zu prüfenden Fächer kann nach einer Unterrichtshospitation des begleitenden Gymnasiums die Jahresleistung in das Abiturzeugnis eingehen. In den anderen Fächern zählt allein das jeweilige Prüfungsergebnis. Die Anmeldung zum Abitur erfolgt durch die Schüler:innen zum Ende des ersten Halbjahres der 13. Klasse. Die Zulassung zur Abiturprüfung wird von der obersten Schulaufsichtsbehörde auf der Grundlage der Noten des ersten Halbjahres gewährt.
Bei einer nicht bestandenen Abiturprüfung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Fachhochschulreife (schulischer Teil) zuerkannt werden. Eine Aufnahme in die 13. Klasse mit dem Ziel, ausschließlich die Fachhochschulreife zu erwerben, ist nicht möglich. Eine nicht bestandene Prüfung kann nach einem weiteren Schuljahr einmalig wiederholt werden.
/* Es gelten die Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des ESA (ehem. Hauptschulabschluss) und des MSA (ehem. Realschulabschluss) an Waldorfschulen (EMSVO-W) vom 29. Juni 2008 (Gültigkeit vom 01.08.2021 bis 30.07.2023) sowie die Landesverordnung über die Abiturprüfung für Externe und an Waldorfschulen vom 6. Juli 2018 sowie die Landesver-ordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Abiturprüfung für Externe sowie für Schülerinnen und Schüler an nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen und Waldorfschulen vom 26. Juni 2023.
Zentrale Abschlüsse
Die an unserer Schule mit den Abschlüssen betrauten Kollegen:innen führen in regelmäßigen Abständen Informationsveranstaltungen für Eltern und Schüler:innen durch.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auch übersichtlich in unserem Info-Flyer zu den Abschluessen zusammengefasst: Info-Flyer Oberstufe
Weitere Infos erhalten Sie außerdem auf dem
ZA-Portal des Landes Schleswig-Holstein.